Der BVGG Genießerclub

Seit dem 01. August 2010 ist in Bayern das Rauchen in allen Gaststätten verboten. Nach der neuesten Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 25.06.2010 ist Rauchen in geschlossenen Gesellschaften allerdings grundsätzlich möglich. Genau hier setzt der BVGG Genießerclub Bayern an. Unsere Mitglieder, die Wirte, stellen ihren Gästen, einen Nebenraum oder die gesamte Gaststätte für eine Feier oder für eine Vereinssitzung, hier zum Beispiel dem BVGG Genießerclub Bayern, zur Verfügung. Der Einladende zur Feier, zum Karten- und Dartspielen oder zur Vereinssitzung in geschlossener Gesellschaft ist Veranstalter >>>