Verfassungsbeschwerde gegen das strikte Rauchverbot in bayerischen Gaststätten erfolglos

Am 1. August 2010 ist das durch einen Volksentscheid beschlossene neue  bayerische Gesetz zum Schutz der Gesundheit vom 23. Juli 2010 in Kraft  getreten. Es sieht ein striktes Rauchverbot für alle Gaststätten vor.  Die mit Wirkung zum 1. August 2009 geschaffenen Ausnahmeregelungen für  Bier-, Wein- und Festzelte und für getränkegeprägte kleine  Einraumgaststätten sind ebenso entfallen wie die zur gleichen Zeit  geschaffene Möglichkeit, Rauchernebenräume einzurichten. >>>